Grundsätzlich sind Heilpraktiker in ihrer Honorarstellung frei und unabhängig.
Seit 1936 existiert ein „Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“ (GebüH), welches 1985 letztmals überarbeitet und seit 2002 als Neuauflage in Euro herausgegeben wird.
Hierin sind als Orientierungshilfe zur Festlegung einer angemessenen Vergütung die jeweils oberen und unteren Rahmenbeträge der für bestimmte heilpraktische Leistungen üblichen Honorare
festgesetzt.
Ich berechne generell für Leistungen nur solche Beträge, welche sich innerhalb des jeweiligen festgesetzten Rahmens befinden.
Wichtige Hinweise zur Kostenerstattung:
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Heilpraktiker - Behandlung leider nicht. Es besteht allerdings die Möglichkeit, die Kosten einer Heilpraktiker - Behandlung
als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.
- Gesetzlich versicherte Patienten mit einer Zusatzversicherung, welche Heilpraktiker- Leistungen beinhaltet, müssen in ihren Vertragsunterlagen die jeweiligen Vertragskonditionen
beachten.
- Bei Beihilfeversicherten werden die Heilpraktiker – Kosten größtenteils übernommen. Klären Sie bitte Details zur Erstattung mit Ihrer Beihilfestelle.
- Bei Privatkrankenversicherten werden die Heilpraktiker – Kosten je nach Tarif von der Krankenversicherung übernommen. Nähere Informationen zur Erstattung sind den
Versicherungsunterlagen zu entnehmen.
Zur Beantwortung weiterer Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.